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23. November 2023
Haar bei München

materialfluss ANWENDERTAG: Digitalisierung im Lager

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Pelemedia GmbH für Teilnehmer an Seminaren, Workshops, Kongressen, Tagungen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen (Stand: März 2021)

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmern an Seminaren, Workshops, Kongressen, Tagungen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen [im Folgenden ,,Veranstaltung"] und der Pelemedia GmbH [im Folgenden ,,Veranstalter"]. Die Teilnahme an Veranstaltungen wird ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich und schriftlich ihre Geltung bestätigt.

§ 2 Anmeldung, Anmeldebestätigung

Eine Anmeldung zu Veranstaltungen kann über Internet, per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Die Anmeldung wird durch eine schriftliche On- oder Offline Anmeldebestätigung durch den Veranstalter rechtsverbindlich. Eine Anmeldung wird mit Eingang beim Veranstalter für den Teilnehmer unter Anerkennung der hier aufgeführten allgemeinen Bedingungen verbindlich. Bei Veranstaltungen mit limitierten Teilnehmerkapazitäten werden die Anmeldungen entsprechend des Eingangsdatums berücksichtigt.

§ 3 Leistung Teilnahme

Die Teilnahmegebühr der jeweiligen Veranstaltung und die darin enthaltenen Leistungen sind in den veranstaltungsspezifischen Programmen ausgewiesen. Die Teilnahmegebühr versteht sich in EUR pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Programms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Der Veranstalter behält sich vor, Termin und Ort der Veranstaltung aus wichtigem Grunde zu ändern.

Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, etc.), wegen Ausfall mindestens eines gebuchten Veranstaltungsteils, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht möglich, wird der Teilnehmer umgehend informiert. Die bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesen Fällen erstattet oder wahlweise eine Gutschrift für eine andere Veranstaltung des Veranstalters ausgestellt. Weitere Ansprüche wie z.B. auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern des Veranstalters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Die An- und Abreise und Übernachtungen sind durch den Teilnehmer selbst zu organisieren, zu buchen und zu bezahlen.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Die Teilnahmegebühr ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung in voller Höhe ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basissatz p.a. zu fordern. Falls dem Veranstalter ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Die Rechnung muss grundsätzlich vor Veranstaltungsbeginn beglichen sein. Ein genereller Anspruch zur Teilnahme besteht nicht.

§ 5 Stornierung

Bei einer Stornierung der Teilnahme bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhebt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 bei eintägigen bzw. EUR 100,00 bei mehrtägigen Veranstaltungen (alle Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.). Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit ohne Zusatzkosten benannt werden.

Bei Absage danach oder Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr zzgl. MwSt fällig. Eine Stornierung ist schriftlich vorzunehmen (Pelemedia GmbH, Abt. Events, Richard-Reitzner-Allee 2, 85540 Haar, Deutschland, events@weka-businessmedien.de) und wird erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter gültig.

§ 6 Urheberrechte

Die gedruckten und elektronischen Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung dieser Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters und des jeweiligen Verfassers gestattet. Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeit der Vorträge, Präsentationen und Dokumentationen übernimmt der Veranstalter keinerlei Verantwortung oder Haftung.

Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Film- und Tonaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass es der Zustimmung des Teilnehmers bedarf. Das gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung des Veranstalters direkt anfertigen. Fotografien, Film- und Tonmitschnitte sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.

§ 7 Haftungsbeschränkungen

Soweit Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer nicht bei Unfällen, Verlust oder Beschädigung des Eigentums, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern des Veranstalters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung einen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten die Teilnahmebedingungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.

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